SKN = Sachkundenachweis
Seit dem 1. September 08 ist ein neues Tierschutzgesetz in Kraft, das die Haltung von Hunden betrifft.
Hundehalter die nach dem 1. September 08 einen Hund erworben haben oder erwerben möchten, sind verpflichtet einen SKN -Kurs zu absolvieren.
Für Ersthundehaltende:
Wenn Sie sich nach der Inkraftsetzung des Gesetzes Ihren ersten Hund erwerben, besuchen Sie vor dem Kauf des Hundes einen Theoriekurs der mindestens 4 Stunden umfasst und nach dem Kauf 4 Praxislektionen mit Ihrem Hund.
Für Hundehalter die schon min. einen Hund vor dem 1. September 08 hatten und einen neuen Hund erwerben:
Für Sie entfällt der Theoriekurs. Sie sind verpflichtet, mit Ihrem neuen Hund die vier Praxislektionen zu besuchen. Dazu haben Sie ein Jahr Zeit ab Kaufdatum des Hundes.
Für alle gilt: Mit jedem weiteren neuen Hund müssen die Praxislektionen erneut besucht werden. Es ist dabei nicht massgebend, wie alt der Hund beim Kauf ist.
Weder beim Theorie-Kurs noch beim Training gibt es eine Prüfung. Allerdings kann es vorkommen, dass Haltende, die ihre Hunde beim Training überhaupt nicht unter Kontrolle haben, vom kantonalen Veterinäramt zu weiteren Schulungen verpflichtet werden.
Mit allen Hunden muss ein Kurs absolviert werden, unabhängig von Rasse und Grösse.
SKN Ausweise können ab dem Alter von 16 Jahren gemacht werden.
Am 10. Oktober 2009 habe ich die Prüfung zum Dogman-Trainer SKN bei Wakonda bestanden. Ich darf nun die obligatorischen SKN-Kurse anbieten.
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